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Möglichkeiten für eine Bestattung in Tübingen

Wir möchten Ihnen die Bestattungsmöglichkeiten auf den Tübinger Friedhöfen im folgenden näher bringen und versuchen, Ihnen somit eine Hilfestellung bei der Auswahl der Bestattungs- & Grabart zu geben. Die Stadt Tübingen unterhält insgesammt 13 Friedhöfe, auf welchen Erdbestattungen, wie auch Urnenbeisetzungen in verschiedenen Varianten möglich sind. Zusätzlich zu den sonst üblichen Erdbestattungs- & Urnenbeisetzungsgräbern, bietet der Bergfriedhof in Tübingen zudem noch einige Alternative Möglichkeiten an. Nachstehend haben wir Ihnen die allgemeinen Möglichkeiten für eine Bestattung in Tübingen, sowie die zusätzlich auf dem Tübinger Bergfriedhof möglichen Alternativen aufgeführt. Für weitere Fragen zu den einzelenen Grabarten und/ oder Ruhezeiten, stehen wir Ihnen als Bestattungsunternehmen in Tübingen, selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung!

Erd-Reihengrab

Erd-Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender Reihenfolge 1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz) 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. In jedem Reihengrab kann nur eine Person bestattet werden. Ein Erd-Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Die Grabstätte muss über die gesammte Ruhezeit hinweg gepflegt werden.

Erd-Wahlgrab (mit beschr. Nutzung)

An diesen Wahlgrabstätten werden für Ehepaare nach Eintritt eines Todesfalles auf Antrag Nutzungsrechte mit beschränkter Nutzungszeit eingeräumt. Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung von Nutzungsrechten mit beschränkter Nutzungszeit an einer der Lage nach bestimmten Wahlgrabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte; er hat das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden. Der Wiedererwerb des Nutzungsrechts mit beschränkter Nutzungszeit und die Rechtsnachfolge in das Nutzungsrecht sind ausgeschlossen. Für die Verleihung des Nutzungsrechts mit beschränkter Nutzungszeit sowie nach Ablauf von 30 Jahren seit der Verleihung wird eine Gebühr nach der Bestattungsgebührenordnung erhoben. Das Nutzungsrecht mit beschränkter Nutzungszeit erlischt durch Ablauf der Ruhezeit des zuletzt verstorbenen Ehegatten, Verzicht, Entzug nach § 25 Abs. 1 der Friedhofsatzung oder durch Entwidmung des Friedhofs. Mit dem Erlöschen des Nut-zungsrechts fallen die Wahlgrabstätten zur freien Verfügung an die Stadt zurück.

Erd-Wahlgrab (40 jähr. Nutzung)

An diesen Wahlgrabstätten werden nach Eintritt eines Todesfalles auf Antrag Nutzungsrechte für 40 Jahre, auf dem Friedhof Bühl für 60 Jahre, eingeräumt. Auf dem Bergfriedhof werden Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten auf Antrag auch zu Lebzeiten eingeräumt. Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Die Bestimmung kann testamentarisch oder in einer Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung erfolgen. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte.

Anonyme Erd-Gemeinschaftsgrabstätte "Rosengarten"

Auf dem Tübinger Bergfriedhof wurde im November 2011 eine neue Gemeinschaftsgrab-stätte mit 125 Erdbestattungsplätzen fertig gestellt. Sie ist die erste Gemeinschafts-grabstätte für Erdbestattungen auf einem Tübinger Friedhof überhaupt. Damit wurde dem Wunsch vieler Bürger nach einer Erdbestattung anstelle einer Urnenbeisetzung Rechnung getragen, wobei ein Gesamtpaket inklusive der Grabpflege wie bei den Ur-nengemeinschaftsgrabstätten ebenfalls von großer Bedeutung für die Bürger bzw. Ange-hörigen ist. Die neu gestaltete Anlage „Rosengarten“ in Abteilung 096 des Bergfriedhofs soll den Angehörigen, aber auch anderen Friedhofsbesuchern, als Trauer- und Aufenthaltsraum einen Ort der Ruhe und Einkehr anbieten. Hierzu dienen unter anderem die neu geschaf-fenen Sitzmöglichkeiten. Die Anlage wird von den Friedhofsmitarbeitern gepflegt, so dass die Angehörigen, die diese Beisetzungsform für ihre Verstorbenen wählen, die Grabpflege nicht mehr selbstübernehmen müssen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihren Friedhofsbesuch aufgrund eines notwendigen Pflegeintervalls einzurichten. Der “Rosengarten“ ist eine anonyme Erdgemeinschaftsgrabstätte, bei welcher die Pflege für die 20jährige Ruhezeit bereits beinhaltet ist. Die Erdbestattungsplätze werden der Reihe nach und für jeweils einen Verstorbe-nen zugeteilt. Der eigentliche Erdbestattungsplatz innerhalb der Rasenflächezwischen den mit Rosen bepflanzten Kreisbeeten bleibt weiterhin anonym, wobei durch die Namensanbringung an einer der Namensstelen der Verbleib der oder des Ver-storbenen innerhalb der Gemeinschaftsgrabstätte dauerhaft dokumentiert wird. Es bleibt den Angehörigen jedoch freigestellt, ob Vor- und Zuname, Geburts- und Ster-bejahr auf einer der beiden Namensstelen angebracht werden oder nicht. Dies erfolgt durch gesonderte Beauftragung und Rechnungsstellung. Außerhalb der Anlage an den Wegen befinden sich zwei befestigte Granitkreise, welche durch berankte Rosenbögen erreichbar sind. Die Granitkreise dienen als Ablegeflächen für Sargauflagen, Blumengebinde, Kränze, Kerzen und ähnliche Erinnerungsandenken. Nur dort und nicht auf dem eigentlichen Erdbestattungsplatz in der Rasenfläche dürfen von den Angehörigen, Freunden und Bekannten Blumen u. ä. abgelegt werden.

Urnen-Reihengrab

Urnen-Reihengräber sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender Reihenfolge 1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz) 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. In jedem Reihengrab kann nur eine Person beigesetzt werden. Ein Urnen-Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Die Grabstätte muss über die gesammte Ruhezeit hinweg gepflegt werden

Urnen-Wahlgrab (mit beschr. Nutzung)

An diesen Wahlgrabstätten werden für Ehepaare nach Eintritt eines Todesfalles auf Antrag Nutzungsrechte mit beschränkter Nutzungszeit eingeräumt. Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung von Nutzungsrechten mit beschränkter Nutzungszeit an einer der Lage nach bestimmten Wahlgrabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte; er hat das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden. Der Wiedererwerb des Nutzungsrechts mit beschränkter Nutzungszeit und die Rechtsnachfolge in das Nutzungsrecht sind ausgeschlossen. Für die Verleihung des Nutzungsrechts mit beschränkter Nutzungszeit sowie nach Ablauf von 30 Jahren seit der Verleihung wird eine Gebühr nach der Bestattungsgebührenordnung erhoben. Das Nutzungsrecht mit beschränkter Nutzungszeit erlischt durch Ablauf der Ruhezeit des zuletzt verstorbenen Ehegatten, Verzicht, Entzug nach § 25 Abs. 1 der Friedhofsatzung oder durch Entwidmung des Friedhofs. Mit dem Erlöschen des Nut-zungsrechts fallen die Wahlgrabstätten zur freien Verfügung an die Stadt zurück.

Urnen-Wahlgrab (40 Jähr. nutzung)

An diesen Wahlgrabstätten werden nach Eintritt eines Todesfalles auf Antrag Nutzungsrechte für 40 Jahre eingeräumt. Auf dem Bergfriedhof werden Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten auf Antrag auch zu Lebzeiten eingeräumt. Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Die Bestimmung kann testamentarisch oder in einer Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung erfolgen. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte.

Urnengemeinschaftsgrabstätte auf dem Bergfriedhof "Mein letzter Garten"

Die Urnengemeinschaftsgrabstätte “Mein letzter Garten“ ist die Nachfolgeanlage der beiden bereits voll belegten „Gärten der Zeit“ auf dem Tübinger Bergfriedhof. Diese ansprechend gestaltete Anlage will die Angehörigen sowie die anderen Friedhofsbesucher, unter anderem auch durch die neu geschaffenen Sitzmöglichkeiten, in ihrer Trauerarbeit unterstützen und einen Ort der Ruhe und Einkehr anbieten. Ein besonders gestalteter Trauer- und Aufenthaltsgartenraum für Zwiesprache oder für Gespräche mit anderen Angehörigen oder Friedhofsbesuchern wurde hier geschaffen und liebevoll gestaltet. Die gesamte Pflege der Anlage wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalen Servicebetriebe Tübingen, Bereich Friedhofwesen übernommen und durchgeführt. Somit können sich die Angehörigen ganz dem Friedhofsbesuch widmen und müssen selbst keine zeitaufwändige Grabpflege übernehmen. Innerhalb der Beisetzungsfläche werden die Urnen immer der Reihe nach hinter dem jeweiligen Pultstein aus Kösseine-Granit beigesetzt.

Urnengemeinschaftsgrabstätte auf dem Bergfriedhof "Fluss der Zeit II"

Auf dem Tübinger Bergfriedhof kann seit Montag, dem 15. August 2016 in Abteilung 051 die neue anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte „Fluss der Zeit II“ mit 500 Urnenplät-zen belegt werden. Die bisherige Anlage „Garten der Erinnerung“ in Abteilung 040 wird in nächster Zeit vollends belegt sein. Der frühere „Fluss der Zeit“ in Abteilung 105, der immer wieder nachgefragt wird, ist bereits seit Frühjahr 2011 gänzlich belegt. Die Gesamtanlage besteht aus einem sich durch eine Rasenfläche schlängelnden mehr als 50 m langen Trockenbachlauf aus verschieden großen Flusswacken und -findlingen, welcher von zwei Granitbrücken überspannt wird und an dessen Rändern verschiedene Gräser, Rosen und Stauden gepflanzt sind. Bei dieser Anlage scheint der imaginäre Fluss hin-unter Richtung der Tübinger Altstadt zu fließen, in Richtung Stiftskirche – zum ersten Haupt-friedhof Tübingens – dem „St.-Georgen-Kirchhof“. Die Rasenfläche und der Trockenbachlauf sind von Trauerweiden überstellt. Mehrere Sitzbänke laden zum Verweilen ein; zudem ist der Tro-ckenbachlauf von aufragenden Granitstelen gesäumt. Die Urnen werden nach einem Bele-gungsraster in der Rasenfläche vor und hinter dem Trockenbachlauf in der Erde beigesetzt. Der Beisetzungsplatz innerhalb der Anlage ist anonym, eine „Namensstele“ aus Granit-quadern ermöglicht jedoch die Namensanbringung der oder des Verstorbenen. Außerhalb der Anlage befinden sich am Weg drei Halbkreise, welche als Ablegeflächen für Sargauflagen, Blumengebinde, Kränze, Pflanzschalen und ähnlichen Trauergaben dienen. Nur hier dürfen von den Angehörigen Blumen und andere Andenken abgelegt werden. Hier findet auch die jeweilige “Namensstele“ ihren Platz.

Urnengemeinschaftsgrabstätte auf dem Bergfriedhof "Buchengrund"

Die Anlage Baumbeisetzungshain “Buchengrund“ ist eine anonyme Ur-nengemeinschaftsgrabstätte. Sie befindet sich im ursprünglichen Baumbestand des Galgenbergs, welcher dort bereits vor der Anlage des Bergfriedhofs im Jahr 1950 vorherrschte. Der alte Baumbestand überstellt die Anlage mit seinem schützenden Blätterdach und vermittelt den naturnahen waldartigen Charakter dieser Anlage. Vorherrschende Baumart ist die Rotbuche (Fagus sylvatica) und einige wenige Stieleichen (Quercus robur). Die Rotbuche ist ein mächtiger, dicht belaubter Baum und verträgt von allen Mitteleuropäischen Baumarten am bes-ten Schatten, den sie selbst auch reichlich spendet. Die Buche ist für den Förs-ter die “Mutter des Waldes“. Das nährstoffreiche Laub wirkt bodenverbessernd. In Mastjahren produziert die Buche massenweise Früchte. Viele Bucheckern im Herbst deuten auf einen strengen und langen Winter hin. Der eigentliche Beisetzungsplatz der jeweiligen Aschekapsel (aus nachwachsen-den Rohstoffen; 100% biologisch und rückstandslos abbaubar; Überurnen sind nicht erlaubt) innerhalb einer der Waldbodenflächen ist anonym, wobei durch die Namensanbringung auf einem Bronzeblatt auf der “Stammskulptur“ der Verbleib der oder des Verstorbenen innerhalb der Urnengemeinschaftsgrabstät-te dokumentiert wird. Es bleibt den Angehörigen jedoch freigestellt, ob ein ein-heitlich gestaltetes Bronzeblatt mit Vor- und Zuname sowie das Geburts- und Sterbejahr durch die Friedhofsverwaltung angebracht wird oder nicht.

anonyme Kindergemeinschaftsgrabstätte auf dem Bergfriedhof "Schmetterling"

Seit 2004 besteht auf dem Bergfriedhof eine anonyme Kindergemeinschafts-grabstätte mit dem Namen “Schmetterling“. Die Anlage soll den Eltern einen Ort der Trauer, der Ruhe, der Einkehr und des Gedenkens anbieten – deshalb wurde auch an Sitzmöglichkeit innerhalb der Anlage gedacht. Den Mittelpunkt bildet ein bepflanzter Kreis, in welchem aus Buchs die Form eines Schmetter-lings nachempfunden wurde. Hier können von den Eltern, Geschwistern, Großeltern, ... Windräder, Schmetterlinge oder ähnliche Stabtiere eingesteckt werden. Umstellt ist die Anlage von verschieden farbigen Schmetterlingsflie-dern. Wenn diese zur Blüte kommen ziehen sie viele Schmetterlinge an, die das Herz des Betrachters erfreuen und Trost spenden sollen. Bestattet wird außerhalb entlang der quadratischen Einfassung. Jedes Grab hat eine “Schmetterlingsnummer“ und wird mit Golderdbeeren, die Gesamtfläche ab-wechselnd mit Gräsern und Rosen bepflanzt. Die Anlage wird regelmäßig von den Friedhofsmitarbeitern gärtnerisch gepflegt. Am Weg zur Anlage sind zwei Ablegeflächen in Form und Symbolik zweier auseinander gebrochener Schmetterlingsflügel. Nur dort und nicht in der eigentlichen Grab- bzw. Pflanzflä-che dürfen Blumen, Stofftiere, Kerzen und andere kindliche Erinnerungsstücke niedergelegt werden.

Friedwaldbestattung in Tübingen

FriedWald ist ein alternativer Bestattungsort mitten in der Natur. In ausgewiesenen Waldgebieten ruht die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen an den Wurzeln eines Baumes. Im "Tübinger" FriedWald Schönbuch, können Menschen ihre letzte Ruhe finden. Menschen, die sich für eine Beisetzung im FriedWald interessieren, müssen sich grundsätzlich für eine Einäscherung entscheiden. Ein Großteil der Interessenten sucht sich den geeigneten Baum bereits zu Lebzeiten aus. Angehörige und Freunde werden über diesen Schritt informiert. Im Idealfall wird eine Willenserklärung mit dem Beisetzungswunsch formuliert und handschriftlich hinterlegt. FriedWald bietet unterschiedliche Baumgräber für verschiedene Bedürfnisse an: für Familien oder Freundeskreise, für Partner, aber auch alleinstehende Menschen. Jeder FriedWald-Baum steht bis zu zehn Personen als letzte Ruhestätte zur Verfügung. Freie Bäume sind mit farbigen Bändern gekennzeichnet, die Auskunft über die Baumgrabarten geben. Mit kleinen Namenstafeln werden diese im FriedWald zu persönlichen Orten der Erinnerung. Ganz individuell kann auch die Beisetzung im FriedWald gestaltet werden. Von einer stillen Abschiednahme im engsten Familienkreis über eine Trauerfeier mit Musik bis hin zur großen Trauergesellschaft: Die Gestaltung bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Beisetzungen ohne geistlichen Beistand. Mehr zum Thema: www.friedwald.de.

Gerne beraten wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten für eine Beisetzung im Friedwald Schönbuch in Tübingen.

 

Anfahrtsbeschreibung zum Friedwald in Tübingen (Schönbuch):

Mit dem PKW über ide A81:

Die Ausfahrt Ammerbuch nehmen und der B28 in Richtung Ammerbuch/ Tübingen folgen. Geradeaus durch Ammerbuch und Unterjesingen bis zum Ortseingang nach Tübingen fahren. An der großen Kreuzung der B28 "Rheinlandstraße"/ "Hagellocher Weg" links in die Straße "Hagellocher Weg" (K6914) in Richtung Hagelloch einbiegen. Ab Ortsmitte Hagelloch der Beschilderung nach Hohenentringen folgen. An der Kreuzung "Panoramastraße"/ "Entringer Straße" geradeaus fahren und den Ort in Richtung Wald verlassen. Am Waldeingang in den mittleren Weg nach links einbiegen. Der Straße bis zum Schloss Hohenentringen folgen. Dort befindet sich der Friedwald-Parkplatz des Tübinger FriedWald.

 

Aus Tübingen kommend über die B28:

Folgen Sie in Tübingen der B28 in Richtung A81. Am Ortsausgang biegen Sie an der Kreuzung "Rheinstraße" nach rechts in den "Hagellocher Weg" (K6914) ein. Folgen Sie der Straße in Richtung Hagelloch. Ab Ortsmitte Hagelloch der Beschilderung nach Hohenentringen folgen. An der Kreuzung "Panoramastraße"/ "Entringer Straße" geradeaus fahren und den Ort in Richtung Wald verlassen. Am Waldeingang in den mittleren Weg nach links einbiegen. Der Straße bis zum Schloss Hohenentringen folgen. Dort befindet sich der Friedwald-Parkplatz des Tübinger FriedWald.