Wichtiges & Rechtliches

Sie sollten selbst entscheiden...

Wir möchten Ihnen nachfolgend aufzeigen, welche Dinge Sie selbst regeln und entscheiden können. Wir möchten Ihnen damit eine kleine Hilfestellung geben, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass unsere Informationen lediglich zur allgemeinen Orientierung dienen. Sie sollten stets den Einzelfall und dessen Gegebenheiten berücksichtigen. Für eine fundierte Rechtsberatung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder einen Notar Ihres Vertrauens wenden. Gerne können wir Ihnen entsprechende Kontakte vermitteln. Sprechen Sie uns an!

Testament

In Ihrem Testament können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen und Besitz nach Ihrem Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden auf jeden Fall handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative hierzu, ist ein „notarielles Testament“, welches von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr eigenes Testament jederzeit ändern oder widerrufen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie sämtliche, oder auch nur einzeln festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen, zu ändern, oder zu kündigen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Für bestimmte Geschäfte, ist jedoch eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest jedoch eine schriftliche Vollmacht. Eine Vorsorgevollmacht sollte immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie Ihre komplette Bestattung im Vorfeld regeln. Angefangen von der Bestattungsart über den Ort der Bestattung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis hin zum Ablauf der Trauerfeier. Ihre Angehörigen müssen unbedingt von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch eine finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein für Sie eingerichtetes Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. Für mehr Informationen zum Vorsorgevertrag, sprechen Sie uns an.

Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen über Ihre medizinischen Behandlungen zu treffen, können Sie mit einer Patientenverfügung diese Entscheidung abgeben. Die Patientenverfügung dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann ganz einfach privatschriftlich festeghalten werden. Es ist jedoch ratsam, sie mit einer notariellen Vorsorgevollmacht zu verbinden.

Erbrecht

Der Gesetzgeber legt eine Erbreihenfolge fest, sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben im Vorfeld bestimmt haben: Die Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehegattin/ Ehegatte und Enkel. Der Ehepartner erbt in einer Zugewinngemeinschaft mindestens die Hälfte. Der andere Teil wird unter ehelichen und unehelichen, sowie adoptierten Kindern, zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. (Sofern keine ehelichen-, unehelichen- oder adoptierten Kinder mehr leben sollten, wird dieser Teil auf dessen Kinder aufgeteilt). Die Erben zweiter Ordnung sind die Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben jedoch nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers (mehr) gibt. Erst wenn es keine Erben zweiter Ordnung (mehr) gibt, geht das Vermögen weiter an die Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins.

Mehr hilfreiche Tips zum Thema Erbrecht erhalten Sie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: (HIER KLICKEN)

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